Allgemeine Geschäftsbedingungen
Immobilienservice Wallenberg
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich – rechtliche Sondervermögen einschließlich Privatpersonen.
- Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung ausdrücklich in einer gesonderten Angebotsstellung zugestimmt wird.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
- Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten und nach Erhalt des Angebotes erhalten hat und die Leistungen entgegennimmt.
- Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart durchgeführt. Auftragsänderungen bzw. -Auftragserweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn diese nach Art und Umfang schriftlich, gegenüber dem Auftraggeber bestätigt worden sind.
- Der Auftraggeber hat spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schriftlich mitzuteilen und darauf hinzuweisen, wenn im Bezug auf die zu reinigenden Flächen besondere Pflege- oder Reinigungshinweise bestehen oder nur bestimmte Reinigungsmittel zum Einsatz kommen dürfen. Die möglicherweise vom Hersteller zur Verfügung gestellten Pflege- und Reinigungshinweise sind spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kopie zur Verfügung zu stellen, um Schäden auszuschließen. Andernfalls geht der Auftragnehmer davon aus, dass die Reinigungsarbeiten mit normalen und üblichen Reinigungsmitteln zu erbringen sind und keine Besonderheit an die zu reinigenden Flächen zu stellen ist.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
- Die Leistungen des Auftragnehmers gelten bei intervallmäßigem Service als auftrags-,somit sach- und fachgerecht, durchgeführt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens bei Nutzungsbeginn, schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden, andernfalls gelten die Leistungen als vertragsgerecht erbracht und abgenommen.
- Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Abnahme, eventuell auch abschnittsweise, am Tag der Fertigstellung, spätestens jedoch am nächsten Werktag. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, so gilt die Leistung als abgenommen. Sobald nach Erbringung der Leistungen diese durch den Auftraggeber oder Dritte, die z. B. im Verantwortungsbereich des Auftraggebers stehen, in Nutzung genommen werden, gelten sie als vertragsgerecht erbracht und abgenommen. Dritte können in diesem Sinne Mitarbeiter des Auftraggebers, Bauherren, Hausmeister, Mieter usw. sein.
- Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich geschuldeten Leistung berechtigte Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, kann wie oben aufgeführt kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden. Selbiges gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft. Entsprechende Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gestellt werden.
- Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Hierbei besteht zwischen den Vertragspartnern Konkludenz, dass dem Auftragnehmer zwei Nacherfüllungsversuche einzuräumen sind und erst nach erfolgloser Durchführung, dem Auftraggeber das Recht auf Minderung zusteht. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur marginalen Mängeln, steht dem Auftraggeber das außerordentliche Kündigungsrecht nicht zu.
- Weiterhin kann Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertraglich vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen gilt der Schadensersatz auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
§ 4 Preise
Die angebotenen Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Zuschläge
Für Leistungen, welche vereinbarungsgemäß außerhalb der Regelarbeitszeit (8.00 bis 18.00 Uhr), sowie an Sonn- oder Feiertagen erbracht werden, wird ein Aufschlag in Höhe von 25% erhoben. Bei Durchführungen, die allein durch den Auftragnehmer in diese Zeiten gelegt werden entfällt der Zuschlag für den Auftraggeber.
§ 6 Gutscheine
Geschenkgutscheine besitzen gemäß § 195 BGB eine Gültigkeit von drei Jahren, gerechnet ab dem 31.12. des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden.
§ 7 Haftung
- Für Schäden, die nachweislich auf die Reinigungsdurchführung zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen seiner abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers wird diesem ein Versicherungsnachweis, in Kopie, ausgehändigt. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich angezeigt werden, entfällt die Haftung.
- Bei einer Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Stornierung
Eine Stornierung der gebuchten Leistungen ist kostenlos bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn möglich, sofern keine kostenbehafteten Vorbereitungen durch den Auftragnehmer getroffen wurden. Erfolgt eine kurzfristigere Stornierung, werden 50% der zu erwartenden bzw. angebotenen Leistungen berechnet.
§ 9 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber erbringt im erforderlichen oder/ und vereinbarten Umfang verschiedene auftragsbezogene Mitwirkungsleistungen.
- Der Auftraggeber gestaltet die zu reinigenden Flächen so, dass das Reinigungspersonal des Auftragnehmers ungehindert arbeiten kann. Der Auftraggeber hat insbesondere für ausreichende Zugänglichkeit der zu reinigenden Räume und Flächen Sorge zu tragen. Eine aufgrund der Verletzung vorgenannter Pflicht durch den Auftragnehmer nicht oder nicht vollumfänglich durchführbare Reinigungsleistung berechtigt den Auftraggeber nicht zur Mängelrüge oder Vergütungskürzungen.
- Soweit die Parteien die Reinigung von Fenstern vereinbart haben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Fenster unverstellt, offenbar und zugänglich bereitzuhalten.
- Maschinen, Geräten, Materialien im Kundenobjekt verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Möglichkeiten zur Entsorgung der verbrauchten Materialien, sowie des Müllaufkommens in ausreichendem Maße kostenneutral zur Verfügung.
- Er ermöglicht weiterhin den Zutritt zum Objekt zu den vereinbarten Terminen. Sollte der Zutritt nicht möglich sein, werden 75% der zu erwartenden bzw. angebotenen Leistungen berechnet.
§ 10 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, wird ausgeschlossen.
§ 11 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind brutto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, außer diese sind schriftlich und verbindlich im Angebot vereinbart.
- Monatspauschalen sind spätestens jeweils am 15. Tag des nachfolgenden Monats fällig.
- Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Mahngebühren von 5,00 Euro in der ersten Mahnstufe (3 Tage nach Verzug), von 10,00 Euro in der zweiten Mahnstufe (14 Tage nach Verzug) sowie 15,00 Euro in der dritten Mahnstufe (28 Tage nach Verzug) berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
- Werden Arbeiten auf Stundennachweis durchgeführt, so wird dem Auftraggeber jede angefangene Viertelstunde je Mitarbeiter/in in Rechnung gestellt. Fahrzeiten sowie Rüstzeiten gelten als vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.
§ 12 Vermögensverschlechterung des Auftraggebers
- Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages eine geeignete Sicherheitsleistung zu verlangen. Tatsachen, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in vorgenanntem Sinn Frage stellen, sind insbesondere nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder sofern der Auftraggeber mit der Bezahlung einer (Teil)Rechnung ganz oder teilweise in Verzug gerät.
- Sofern der Auftraggeber mit der Bezahlung einer (Teil)Rechnung in Verzug gerät, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, weitere Leistung bis zur Bezahlung der Vergütung oder Stellung der Sicherheit auszusetzen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall überdies berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Frist fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt.
§ 13 Auftragsdauer und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist sind im Immobilienservicevertrag geregelt.
- Die vom Auftraggeber angestrebte Kündigung hat schriftlich als Brief, oder als E-Mail an kuendigung@immobilienservice-wallenberg.de zu erfolgen.
§ 14 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Erfurt.
§ 15 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, gespeichert und verwaltet werden.
§ 16 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.